AGB
Allgemeines
Die Firma bacher-outdoor.at – im Folgenden Verkäuferin genannt – legt allen Kauf- und Werkverträgen die nachstehend angeführten Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Allfällig diesen entgegenstehende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen von Kunden sind unwirksam, auch wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sollte Teilunwirksamkeit oder Teilnichtigkeit der von der Verkäuferin mit deren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen gegeben sein, so wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Vereinbarungen nicht berührt. Der unwirksame oder nichtige Teil der Vereinbarungen oder Bedingungen ist in einer solche Weise umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, die der zulässigen Erreichung des Zwecks der betreffenden Bedingung oder Vereinbarung am meisten entspricht.
Angebot, Vertragsabschluss
Angebote der Verkäuferin sind – sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde – stets unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Verträge kommen erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung der Verkäuferin, spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande. Mündlich getroffene Vereinbarungen bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen der Produkte bleiben ebenso wie die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern vorbehalten.
Preise
Die in Preis- und Sortimentslisten der Verkäuferin sind Bruttopreise in Euro , d.h. sämtliche Preise verstehen sich inkl. 20% MwSt. Diese Preise verstehen sich unfrei inklusive Verpackung.
Lieferung
Unter Liefertermin wird der Abgang der Ware vom Lager der Verkäuferin verstanden. Die Lieferung erfolgt jeweils unfrei ab dem Standort der Verkäuferin auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für den Transport werden nur die tatsächlichen Aufwände der Verkäuferin für Postporti oder Speditionskosten verrechnet.
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers zu dem am entsprechenden Tag gültigen Lieferpreis. Bei Verzögerungen der Lieferung kann nach angemessener Nachfrist die Aufhebung des Vertrages, nicht jedoch Schadenersatz begehrt werden. Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt (Feuer, Streik, Krieg, Elementarereignisse, etc.) sowie möglicher Ein- und Ausfuhrverbote, Transport- und Betriebsstörungen, Wegfall von Lieferanten ohne Verschulden der Verkäuferin.
Eilaufträge werden von der Verkäuferin schnellst möglich ausgeführt. Eine Gewähr für das Eintreffen bestellter Waren zu einem bestimmten Zeitpunkt kann nicht übernommen werden. Entstehende Mehrkosten hat der Käufer alleine zu tragen.
Mängel
Der Käufer ist verpflichtet, gelieferte und übernommene Waren unverzüglich zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich unter genauer Angabe der Mängel zu rügen. Nach Ablauf von drei Tagen ab Übernahme der gelieferten Waren ist eine allfällige Mangelrüge verfristet. Fristgerecht bemängelte Waren sind sorgfältig verpackt und kostenfrei an die Verkäuferin zur Überprüfung zu übersenden. Bei berechtigten Mängelrügen erhält der Käufer nach Wahl der Verkäuferin Nachbesserung, kostenlosen Warenumtausch oder eine Warengutschrift gegen Rücksendung der Ware. Sind Nachbesserungen oder Warenumtausch nicht möglich oder unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder entsprechende Kaufpreisminderung begehren. Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer – einschließlich Schadenersatzansprüchen wegen angeblich verspäteter Lieferung – sind ausgeschlossen.
Ist die Veranstaltung eines Feuerwerkes Gegenstand des Vertrages, so können sowohl die Verkäuferin als auch der Besteller bei Unmöglichwerden der Leistungserbringung vom Vertrag zurücktreten bzw. bei teilweiser Unmöglichkeit ist der Käufer berechtigt, Preisminderung zu begehren. Bei Veranstaltung eines Feuerwerkes ist der Besteller verpflichtet, eine allfällige Absage zumindest 96 Stunden vor Abfahrt der Verkäuferin von deren Standort mitzuteilen. Im Falle Unmöglichwerden der Leistungserbringung durch Wetterverschlechterung am Tag der Veranstaltung des Feuerwerkes (Totalabsage) ist der Besteller verpflichtet, 80 % der Nettoauftragssumme zu bezahlen, es sei denn, es wird ein Ausweichtermin vereinbart. In diesem Fall kommt nur der tatsächlich anfallende Mehraufwand der Verkäuferin zuzüglich zum ursprünglich vereinbarten Preis zur Verrechnung. Bei Absage unter Einhaltung der Zeitspanne von 96 Stunden vor Abfahrt der Verkäuferin zum Veranstaltungstermin gelangt jedenfalls eine Stornogebühr im Ausmaß von 30 % der Nettoauftragssumme zuzüglich der Mehrwertsteuer zur Verrechnung.